Voraussetzung

Mittlerer Schulabschluss*

(Realschule, Mittelschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium) ist die Voraussetzung für diese Ausbildung oder auch eine dreijährige Tätigkeit in einem fremdsprachlichen Beruf.

* Neu seit 2026: Ausnahmen möglich mit Aufnahmeprüfung durch die Regensburger Fremdsprachenschule

Abitur

Abiturient:innen ist es unter bestimmten Umständen möglich, ins zweite Jahr einzusteigen. Bei Bedarf können Einsteiger:innen ins zweite Schuljahr ab Juni, nach ihrer Abiturprüfung, einen kostenlosen Kurs im Zehnfingerschreiben machen.

Du bist unsicher, ob Deine Französisch- oder Spanischkenntnisse ausreichen? Mach einen Kurztest mit einer unserer Muttersprachlerinnen.

Das sagt ein Quereinsteiger.

Abi nicht bestanden? Dann ist Voraussetzung für die verkürzte Ausbildung, also die Aufnahme ins zweite Schuljahr, das Bestehen einer schriftlichen Aufnahmeprüfung:

Übersetzung 1. Deutsch/Englisch und 2. Englisch/Deutsch und 3. aus der Zweiten Fremdsprache (Französisch bzw. Spanisch) ins Deutsche.

Ausländische Zeugnisse: Zur Klärung der Zulassungsvoraussetzungen empfiehlt sich ein Infogespräch mit der Schulleitung vor der Anmeldung.

Um sicherzustellen, dass alle Schüler:innen das Ausbildungsziel erreichen können, haben alle „Neuen“ – ob im ersten oder zweiten Ausbildungsjahr – eine sechsmonatige Probezeit.

Deutsch

Dein Deutsch muss dem Niveau B2 entsprechen.

Anmeldefrist

Wir haben keine Anmeldefristen; die Plätze werden nach Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es gibt aber nur eine beschränkte Anzahl an Ausbildungsplätzen, d. h. es empfiehlt sich, die Anmeldung nicht bis in den Juni hinauszuschieben.
Das Schuljahr richtet sich nach der bayerischen Ferienordnung.

Bitte schick uns Deine Anmeldeunterlagen per Post bzw. per E-Mail oder bring sie vorbei, der Briefkasten ist bis 18:30 Uhr zugänglich:

Regensburger Fremdsprachenschule e.V.
Rote-Hahnen-Gasse 6
93047 Regensburg
Tel. 0941 57123
E-Mail: info@rfs-ev.de